Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – VeBoost Matchmaker
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform „VeBoost Matchmaker“ durch Veranstalter und Sponsoren.
Betreiber ist die VeBoost Sponsorship GmbH, Mönninghof 4b, 58256 Ennepetal, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB13229, Amtsgericht Hagen, vertreten durch Fabian Reintjes und Tanja Rösler.
Die Plattform steht internationalen Nutzern zur Verfügung. Die AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor.
2. Vertragsgegenstand
- Die Plattform ermöglicht Veranstaltern, Veranstaltungen zu listen, und Sponsoren, Sponsoringpakete einzustellen.
- Passende Matches werden mithilfe von KI-Algorithmen vorgeschlagen.
- Der Anbieter ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Vertragspartei der zwischen Veranstalter und Sponsor geschlossenen Verträge.
3. Nutzung
- Registrierungspflicht mit vollständigen und richtigen Angaben
- Erstellung von Paketen, Veranstaltungen und Kampagnen mit vollständigen und richtigen Angaben
- Kein Widerrufsrecht für Verbraucher
4. Abonnement & Gebühren
Veranstalter zahlen eine jährliche Gebühr, die sich wie folgt staffelt:
- 1 - 2 Veranstaltungen: 99€ pro Veranstaltung zzgl. MwSt.
- ab 3 Veranstaltungen: 89€ pro Veranstaltung zzgl. MwSt.
- ab 5 Veranstaltungen: 69€ pro Veranstaltung zzgl. MwSt.
- ab 10 Veranstaltungen: 59€ pro Veranstaltung zzgl. MwSt.
- Pro Veranstaltung, die dazu gebucht wird, kostet diese so viel, wie eine Veranstaltung in dem ausgewählten Paket kostet
- Zahlung sofort nach Rechnungsstellung fällig
- Automatische Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
5. Provision
Bei einem über die Plattform zustande gekommenen Deal zahlt der Veranstalter eine Vermittlungspauschale, die sich nach der jeweils durch diesen Deal verhandelte Nettosponsoringsumme (Cash und Barter) richtet und sich wie folgt staffelt:
- Bis einschließlich 50.000€ Nettosponsoringsumme: 16% zzgl. MwSt.
- Von 50.001€ - 100.000€ Nettosponsoringsumme: 14% zzgl. MwSt.
- Von 100.000€ - 250.000€ Nettosponsoringsumme: 12% zzgl. MwSt.
- Über 250.000€ Nettosponsoringsumme: 10% zzgl. MwSt.
Bei Folgeverträge zahlt der Veranstalter eine Vermittlungspauschale, die sich nach der jeweils in dem Folgedeal verhandelten Nettosponsoringsumme (Cash und Barter) richtet und sich wie folgt staffelt:
- Im ersten Jahr: 10% zzgl. MwSt.
- Im zweiten Jahr: 8% zzgl. MwSt.
- Im dritten Jahr: 6% zzgl. MwSt.
- Ab dem vierten Jahr: 5% zzgl. MwSt.
- Fälligkeit: Nach Vertragsunterzeichnung zwischen Sponsor und Veranstalter
- Der Anbieter stellt eine gesonderte Rechnung
6. Affiliate-Programm – VeBoost
Vermittlung von Veranstaltern
Partner, die einen Veranstalter erfolgreich an VeBoost vermitteln, erhalten 20% Provision auf den Gesamtumsatz, den VeBoost für die Listung des Veranstalters auf dem VeBoost Matchmaker erzielt.
Vermittlung von Brands
Partner, die eine Brand erfolgreich an VeBoost vermitteln, erhalten 10% Provision auf den Umsatz, den VeBoost nach einem erfolgreich abgeschlossenen Deal mit einem Rechtehalter erzielt. Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungseingang bei VeBoost.
Abrechnung & Auszahlung
- Geworbene Partner sind maximal 12 Monate im Affiliate-Programm.
- Die Provision wird auf Basis des Netto-Umsatzes berechnet (ohne MwSt.).
- Abrechnung erfolgt quartalsweise.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Partner.
Allgemeines
- Dieses Affiliate-Programm gilt unbefristet und kann jederzeit von VeBoost angepasst werden.
- Änderungen werden rechtzeitig über die Plattform bekannt gegeben.
7. Pflichten der Nutzer
- Nur rechtmäßige und autorisierte Angebote einstellen
- Plattform sachgerecht nutzen
- Keine falschen oder irreführenden Angaben machen
- Der Agentur unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung mit einem durch die Agentur vermittelten Sponsor schriftlich zu informieren. Eine Kopie des Sponsoringvertrags ist der Agentur zur Verfügung zu stellen, um die Berechnung der Vermittlungspauschale zu ermöglichen.
8. Haftungsausschluss
- Keine Haftung für Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Qualität der Matches
- Keine Haftung für entgangene Gewinne, ausgefallene Veranstaltungen oder nicht zustande gekommene Verträge, soweit gesetzlich zulässig
- Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
Mit Akzeptanz dieser AGB erklären sich Nutzer mit der Weitergabe ihrer Daten an den jeweiligen Vertragspartner einverstanden, sobald ein Kontaktversuch zustande kommt. Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Rahmen dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und diese nur im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus.
10. Bildrechte
Der Kunde räumt der Agentur für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare Rechtzur Nutzung der von dem Kunden zur Vertragserfüllung bereitgestellten Bilder- und Videoaufnahmen(nachfolgend: Werke) für eigene Werbe- und Präsentationszwecke ein. Jede Nutzung, Veränderung undVerarbeitung dieser Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Der Kundesichert zu, dass alle Werke frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Einwilligungen eingeholtwurden. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine Werke mit anstößigem, obszönem,gewaltverherrlichendem oder diskriminierendem Inhalt bereitzustellen. Die Agentur behält sich dasRecht vor, Inhalte, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, ohne Vorankündigung zu entfernen. DasUrheberrecht an allen vom Kunden hochgeladenen und zur Verfügung gestellten Werke verbleibt beimKunden. Der Kunde ist nach Vertragsunterzeichnung dazu verpflichtet das Logo der Agentur beijeglicher Auflistung der Partner der Veranstaltung zu integrieren.
11. Automatisierte Entscheidungsfindung
Das Matching erfolgt mithilfe von KI-Algorithmen. Nutzer stimmen diesem Verfahren zu.
12. Kündigung
Eine Kündigung muss mit einer Frist von drei (3) Monaten erfolgen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei ihre wesentlichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfristsetzung nicht erfüllt. Die Zusammenarbeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien fristgerecht zu Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ennepetal/Hagen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.